Wie geht es mit der Maskenpflicht ab Oktober weiter?

Derzeit gilt in Italien in allen öffentlichen Verkehrsmitteln eine FFP2-Maskenpflicht. Diese läuft am 30. September 2022 aus. Doch wird sie verlängert? Wie geht es mit der Maskenpflicht ab Oktober weiter?

Was gilt ab Oktober?

„In der Regierung sind mehrere Überlegungen im Gange. Ich gehöre zu denen, die glauben, dass sie (die Masken, Anm. der Redaktion) entfernt werden können. Wir werden sehen, wie die Verhandlungen ausgehen werden.“, erklärt Andrea Costa, Unterstaatssekretär für Gesundheit in Rom. An eine neue schwere Welle im Herbst glaubt der Politiker nicht und glaubt des Weiteren, dass wir uns in Italien ab dem 1. Oktober 2022 von der verpflichtenden Verwendung der FFP2-Masken für alle Fahrgäste in Bussen, U-Bahnen und Zügen etc. verabschieden könnten. Costa geht in einem Presseinterview sogar noch weiter und enthüllt, dass es sogar so weit gehen könnte, asymptomatischen Positiven zu erlauben, im Herbst wieder mit FFP2 zu arbeiten. So, wie es bereits seit 1. August 2022 auch in Österreich gehandhabt wird. Ohne merklichem Anstieg der positiven Fälle. Die Gespräche sind im Gange und die Entscheidung wird in den kommenden Wochen fallen. 

Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln nur bis 30. September

Eine Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 15. Juni 2022 legt die Pflicht zum Tragen von Atemschutzgeräten des Typs Fffp2 bis Ende September für den Zugang zu folgenden Verkehrsmitteln und für deren Benutzung fest:

  • Schiffe und Fähren für interregionale Transportdienste;
  • Züge, die im interregionalen, Intercity-, Intercity Night- und Hochgeschwindigkeits-Personenschienenverkehr eingesetzt werden;
  • Busse für Personenbeförderungsdienste mit einem undifferenzierten Angebot, die kontinuierlich oder periodisch auf einer Strecke eingesetzt werden, die mehr als zwei Regionen verbindet, und mit vorab festgelegten Reiserouten, Fahrplänen, Frequenzen und Preisen;
  • Busse für Mietzwecke mit Fahrer;
  • Fahrzeuge, die im öffentlichen Nah- oder Regionalverkehr eingesetzt werden;
  • Schultransportmittel für Schüler der Grundschule, der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II.

Die See- und Landspediteure und ihre Beauftragten sind verpflichtet, zu überprüfen, ob die Nutzung der Dienste in Übereinstimmung mit den gegebenen Vorschriften erfolgt. Für Flugzeuge hingegen besteht nach einem Beschluss der Europäischen Kommission keine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Die Verpflichtung zum Tragen von Schutzmasken, auch wenn es sich nur um chirurgische handelt, bleibt für Arbeitnehmer, Benutzer und Besucher von:

  • Gesundheitseinrichtungen
  • Sozial-, Gesundheits- und Sozialhilfestrukturen, einschließlich Beherbergungs- und Langzeitpflegeeinrichtungen
  • Pflegeheime (RSA)
  • Hospiz
  • Rehabilitationseinrichtungen
  • Wohneinrichtungen für ältere Menschen, einschließlich nicht autarker Menschen.

Wie geht es mit der Maskenpflicht ab Oktober weiter? Sobald es eine Entscheidung dazu aus Rom gibt, werden wir darüber berichten. Die Aktuelle Corona-Bestimmungen in Italien kann man hier nachlesen.

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