Die Stadt Jesolo möchte entschieden dem Alkoholmissbrauch und den Exzessen am Strand entgegen wirken. Was geplant ist, die Hintergründe und für wen das gilt, steht in diesem Artikel.
Jesolo – kommt jetzt das Verkaufsverbot für Alkohol?
Jesolo hat seit Jahren ein Problem mit ausufernden Exzessen am Strand und im gesamten Stadtgebiet des Lidos. Insbesondere im Bereich der Piazza Mazzini, aber auch in anderen Gegenden, kommt es nicht selten zu Saufgelagen und anschließend massiven Sachbeschädigungen durch Vandalismus. Nun soll in der Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 23. März 2023, ein Verkaufsverbot für Alkohol beschlossen werden.
Die Hintergründe
Am Donnerstag, 16. März, nahm Bürgermeister Christofer De Zotti an der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Sicherheit der Provinz teil, der vom neuen Präfekten von Venedig, Michele Di Bari, einberufen wurde, und teilte den Ansatz für die Planung von Aktivitäten zum Schutz der städtischen Sicherheit von Jesolo.
Vorschlag der Gemeindeverwaltung
Der jetzt von der Gemeindeverwaltung vorgelegte Vorschlag sieht nun eine Änderung der Verordnungen in die Stadtpolizeiverordnung vor. Da es sich nicht mehr um dringende Maßnahmen, sondern um ständige Eingriffe handelt, soll die Verordnung dauerhaft geändert werden. In den Vorjahren wurde dagegen noch mit einzelnen auf Tage oder Wochenenden beschränkten Verordnungen das Auslangen gefunden, nun soll es dauerhaft umgesetzt werden.
Folglich würde Artikel 26-bis geändert und integriert, indem er das Verbot „im gesamten Gebiet der Gemeinde Jesolo des Außer-Haus-Verkaufs von Getränken in Glasflaschen und Dosen, einschließlich des Verkaufs über Verkaufsautomaten“, vorsieht.
Wann soll das Alkoholverbot gültig sein?
Gemäß dem Vorschlag der Verwaltung soll die Bestimmung von Mai bis Juli nur freitags, samstags und sonntags von 00.00 bis 7.00 Uhr gelten, während sie im August jeden Tag im selben Zeitfenster scharf geschaltet wird. Das Verbot gilt dann auch in der Osterzeit von Samstag 20.00 Uhr bis Montag 24.00 Uhr.
Welche alkoholischen Getränke sind davon betroffen?
Das Besitz- und Konsumverbot betrifft „alkoholische Getränke jeder Stärke, in jeder Verpackung oder in jedem Behältnis, an öffentlichen Orten oder für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten, einschließlich des Strandes und staatseigener Bereiche, des Äußeren öffentlicher Einrichtungen und des Äußeren des den Kiosken überlassene Flächen, unter Ausschluss des Verzehrs im Umkreis der den Verwaltungseinrichtungen überlassenen Stände, sowie anlässlich ausdrücklich hierfür genehmigter öffentlicher Veranstaltungen“.
Welche Strafen sind vorgesehen?
Ein Verstoß gegen die Bestimmungen sieht ein Ordnungsgeld zwischen 25 und 500 Euro vor.